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Allgemeines

Was ist der Dokumenten- und Publikationsserver musiconn.publish?

musiconn.publish dient der Publikation, dem Nachweis und der langfristigen Archivierung von musikwissenschaftlicher Fachliteratur.

Welche Vorteile bietet der Dokumenten- und Publikationsserver musiconn.publish?

  • Weltweite Verfügbarkeit der Volltexte
  • Langfristige Archivierung
  • Zitierfähigkeit durch konstante WWW-Adresse
  • Umfangreiche Recherchemöglichkeiten
  • Schnelle Verfügbarkeit im Netz
  • Nachweis der Dokumente in Bibliothekskatalogen, Fachbibliographien und Suchmaschinen

Wie lange sind die Publikationen online verfügbar?

Die Publikationen sind langfristig verfügbar und werden dreifach redundant an zwei Standorten gespeichert.

Welche technischen Voraussetzungen gelten derzeit für die Langzeitarchivierung an der SLUB?

Veröffentlichungen sollten bestenfalls in den archivfähigen Formatversionen PDF/A-1b und PDF/A-2b (ISO 19005-2:2011) zur Verfügung gestellt werden.

Können veröffentlichte Dokumente wieder gelöscht werden?

Bereits veröffentlichte Dokumente werden nicht gelöscht. Geänderte Dokumente müssen neu angemeldet werden und erhalten einen neuen Persistent Identifier.

Bei Vorlage rechtlicher Gründe kann der Zugriff auf veröffentlichte Dokumente und deren Auslieferung gesperrt werden. Der Datensatz mit den Metadaten wird weiterhin angezeigt, statt des Volltextzugriffs ist ein entsprechender Hinweis auf die Sperrung angebracht.

Sind die Publikationen des Dokumenten- und Publikationsservers zitierfähig?

Publikationen auf musiconn.publish sind konventionellen gedruckten Veröffentlichungen prinzipiell gleichwertig und damit auch zitierfähig. Die Zitierfähigkeit wird durch eine dauerhafte, stabile WWW-Adresse (urn:nbn, zusätzlich auf Wunsch DOI) garantiert.

Besteht eine Vergütungsmöglichkeit der Autoren über die VG WORT-Tantieme?

musiconn.publish unterstützt seine Autoren durch die Vergütungsmöglichkeit der Verwertungsgesellschaft WORT über die Zugriffsmessung auf entsprechend gekennzeichnete Artikel. Dies wird durch die Einbindung eines Zählpixels der VG WORT erreicht. Um eine Tantieme zu erhalten muss der Autor sich beim Online-Portal der VG WORT registrieren und eine Zählmarke beantragen.

Anschließend muss diese Zählmarke durch die Qucosa-Ansprechpersonen für das entsprechende Dokument in musiconn.publish eingepflegt werden. Die Autoren erhalten im Folgejahr der Zählmarkeneinstellung eine Meldung der VG WORT und müssen anschließend Ihre Ansprüche dort geltend machen.

Weitere Informationen zum Messverfahren und der Beantragung einer potentiellen Tantiemen-Ausschüttung finden sie hier:

Auszahlungsverfahren der VG WORT: Texte im Internet

Bei der VG WORT registrieren und Zählmarke beantragen

Veröffentlichen von elektronischen Publikationen

Welche Publikationen können veröffentlicht werden?

Auf musiconn.publish können verschiedenste Publikationen veröffentlicht werden:

  • Dissertationen/Habilitationen
  • Konferenz- und Tagungsberichte
  • institutionelle Schriftenreihen
  • unselbständige Publikationen
  • selbständige Publikationen

Wird ein bereits eingereichtes Dokument inhaltlich verändert und noch einmal auf musiconn.publish veröffentlicht, gilt dieses wie ein neues Dokument und erhält somit einen neuen persistent Identifier (urn:nbn, ggf. zusätzlich DOI).

Mit der Anmeldung eines Dokuments auf musiconn.publish ist kein Anspruch auf dessen Online-Bereitstellung verbunden. Die SLUB behält sich in Ausnahmefällen vor, angemeldete Dokumente nicht freizuschalten. Die Autorinnen und Autoren werden darüber jeweils informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Urheberrecht und Nutzungsrechte - Was muss ich beachten?

Wie alle Arten von Werken sind auch wissenschaftliche Publikationen durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht schützt künstlerische, literarische und wissenschaftliche Werke und sichert ausschließlich den Schöpfern (= Urhebern) die Berechtigung zu, über die Verbreitung, Verwendung und Veränderung zu entscheiden. Während das Urheberrecht nicht übertragbar ist, kann der Urheber durch die Übertragung des Nutzungsrechts über die weitere Verwendung seines Werkes entscheiden.

Für die weitere Nutzung eines Werkes unterscheidet das Urheberrechtsgesetz zwischen dem "ausschließlichen" und dem "einfachen" Nutzungsrecht. Als Autor*in verfügen Sie zunächst über das ausschließliche Nutzungsrecht an Ihrem Werk. Für die Publikation Ihrer Arbeit ist es jedoch in der Regel nötig, einen gewissen Teil der Rechte freizugeben.

Für die Publikation auf musiconn.publish genügt die Übertragung des einfachen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechtes an die SLUB, damit diese die Publikation der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen darf. Somit steht es Ihnen frei, Ihre Publikation auch anderweitig zu verbreiten.

Verlage lassen sich für die Publikation nicht selten das ausschließliche (also alleinige) Nutzungsrecht an dem Werk vertraglich zusichern, sodass Autor*innen keine Verwertungsrechte mehr an ihrem Werk besitzen. In diesem Fall ist es für eine Zweitveröffentlichung notwendig, die Nutzungsrechte mit dem Verlag zu klären. Viele Verlage haben bereits feste Regularien für die Zweitveröffentlichung und genehmigen die Open Access Publikation unter bestimmten Voraussetzungen. Über die SHERPA/RoMEO-Liste können Informationen zu den jeweiligen Verlagspolicies ermittelt werden (nicht rechtsverbindlich). Bindend sind die Regelungen der individuellen Verlagsverträge.

Was sind Creative Commons-Lizenzen und kann ich diese für meine Veröffentlichung vergeben?

Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet ist gesetzlich begrenzt. Die Creative Commons-Lizenzen wurden entwickelt, um bei möglichst großzügigen Nutzungsrechten größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten. Vorteile des Standards sind die internationale Verbreitung und Bekanntheit sowie die einfache Darstellung der Lizenzbedingungen. Durch deren Maschinenlesbarkeit kann gezielt nach CC-lizensierten Inhalten gesucht werden. So Sie nicht bereits Dritten (z. Bsp. einem Verlag) ausschließliche Rechte an Ihrem Werk eingeräumt haben, können Sie mit der Vergabe einer Creative Commons-Lizenz bestimmte Nutzungsrechte an die Allgemeinheit übertragen und damit eine hohe Verbreitung und die Nachnutzung Ihres Werkes über die urheberrechtlichen Schranken hinaus fördern. Ihre Urheberrechte bleiben dabei gewahrt.  Im Rahmen der "Deposit-Lizenz - Einverständniserklärung für das elektronische Publizieren auf musiconn.publish" und im Laufe der Anmeldung Ihrer Veröffentlichung über den Eingabeassistenten können Sie eine von Ihnen ausgewählte Creative Commons-Lizenz vergeben. Durch die sinnvolle Kombination von vier Lizenzelementen ergeben sich 6 Grundlizenzen. Möglich sind:

Wenn Sie keine freie Lizenz vergeben, gilt das Urheberrecht (Urheberrechtsschutz 1.0). Bitte geben Sie die gewählte Lizenz auch in der Datei Ihrer Veröffentlichung gut sichtbar an. Weiterführende Informationen zu Open Content-, insbesondere auch Creative Commons-Lizenzen finden Sie unter:

     

     

Welche Rechte werden im Zuge der Veröffentlichung abgetreten?

Zur Veröffentlichung auf musiconn.publish tritt der Autor / die Autorin über die Einverständniserklärung kein exklusives, sondern nur ein einfaches Nutzungsrecht (vgl. § 31 UrhG) an die SLUB als Betreiberin des Dokumentenservers ab. Jegliche Rechte zur Weiterverwertung (z.B. Zweitveröffentlichung im Print oder digital) verbleiben demnach beim Urheber.

Achtung: Es dürfen allerdings bei einer weiteren Veröffentlichung keine ausschließlichen Rechte mehr an Dritte vergeben werden.

Was muss ich abgeben?

Für die elektronische Veröffentlichung wird benötigt

  • die elektronische Version im Format PDF / PDF/A
  • die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung für das elektronische Publizieren auf musiconn.publish
  • Metadaten

Die Metadaten übermitteln Sie bitte über das Abgabeformular. Die Übermittlung der Metadaten ist gleichzeitig die Anmeldung zur Veröffentlichung. Mit der Anmeldung ist kein Anspruch auf die Online-Bereitstellung des Dokuments verbunden.

Was sind Metadaten?

Unter Metadaten versteht man strukturierte Daten, mit deren Hilfe eine Informationsressource beschrieben wird, damit sie von Suchmaschinen besser auffindbar ist. Metadaten liefern Grundinformationen über ein Dokument, wie zum Beispiel Angaben über Autor, Titel oder Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Welches Datenformat muss ich abgeben?

Bitte geben Sie Ihr Dokument im Format PDF / PDF/A ab.

Wie kann ich elektronische Publikationen abliefern?

Sie können Ihre Publikation per Upload über den Eingabeassistenten senden oder auf CD-ROM abgeben. Falls Ihre Publikation bereits im Internet veröffentlicht wurde, übermitteln Sie uns bitte die exakte URL.

Nutzung von Publikationen des Dokumenten- und Publikationsservers

Wie kann ich nach Publikationen auf musiconn.publish suchen?

Für Publikationen des Dokumenten- und Publikationsserver haben Sie verschiedene Recherchemöglichkeiten, u.a.:

Wie kann ich Publikationen des Dokumenten- und Publikationsservers lesen?

Die Publikationen werden im Format PDF präsentiert. Zum Lesen dieses Formats benötigen Sie den frei verfügbaren Acrobat Reader.

Können Publikationen kopiert und von anderen widerrechtlich benutzt werden?

Obwohl die Publikationen auf lokale Rechner kopiert werden können, gelten für die elektronischen Dokumente die gleichen gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen wie für "konventionelle" Publikationen. Die Gefahr einer widerrechtlichen Nutzung einer Publikation ist somit nicht größer als bei konventionellen Veröffentlichungen.

Können die Funktionen "Text markieren bzw. kopieren" in den abgelieferten PDF-Dokumenten unterbunden werden? Können Dokumente mit einem technischen Zugriffs- und Kopierschutz versehen werden (DRM)?

Für die Langzeitverfügbarkeit der auf musiconn.publish publizierten Dokumente ist die Abgabe von ungeschützten Dokumenten notwendig, d. h. Dokumente dürfen weder verschlüsselt noch mit Kennwortschutz versehen eingestellt werden und müssen Ausdrucke und Vervielfältigungen zulassen.
Denn wenn eine Datenmigration erforderlich ist, stellen zugriffs- oder passwortgeschützte Dokumente eine Hürde für die verarbeitende Software dar und machen eine Langzeitarchivierung unmöglich.
Daher empfehlen wir nach den Vorgaben der Deutschen Nationalbibliothek die Verwendung von PDF/A als ISO-Norm für das entsprechende Dokumentformat, das speziell für die Langzeitarchivierung entwickelt wurde.

Welche Lizenz gilt für die Metadaten einer Qucosa-Veröffentlichung?

Die Metadaten (ohne Abstract) werden unter der Lizenz Creative Commons Zero (CC0, vergleiche https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de) veröffentlicht.